Energieausweis/-pass
Energieausweise für Wohn- und nicht Nichtwohngebäude sind seit dem 1.5.2014 Pflicht (alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig)
Aktuell gilt das Gebäudeenergiegesetz GEG 2024. Neu ist, dass die Energiebedarfsausweise nur noch nach der DIN Norm 18599 erstellt werden dürfen. Diese DIN Norm ist sehr umfangreich und bildet die modernen Heizsysteme einschließlich Wärmepumpen und Fotovoltaik deutlich besser ab, als es mit der alten Norm der Fall war. Dies bedingt aber leider auch, dass es im Bestand aufwändiger geworden ist, die bestehende Anlagentechnik korrekt zu erfassen.
Einen Überblick, wann welche Art von Energieausweis, verbrauchs- oder bedarfsbasierter, vorzulegen ist, können Sie unter folgendem Link lesen oder Sie rufen mich einfach an:
Ich erstelle für Sie Energieverbrauchs- und Bedarfsausweise nach dem geltenden GEG 2023 und gemäß meiner Preisliste (PDF), die Ihnen als Orientierung dienen kann.
Wichtige Anmerkung aus aktuellem Anlass: Ab sofort werden Energieausweise und KfW-Nachweise erst nach erfolgter Bezahlung versandt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Bei diesen doch in der Regel niedrigeren Rechnungsbeträgen stehen das telefonische und schriftliche Mahnen sowie das gerichtliche Mahnverfahren in keinem Verhältnis zu den Rechnungsbeträgen. Dies hat nichts mit Mistrauen zu tun, aber da es wiederholt zu Mahnungen gekommen ist und ich weder Zeit noch Lust zum telefonieren oder auf Mahnverfahren habe, habe ich auf Vorkasse umgestellt. Ein Nachweis, dass Ihr Energieausweis oder KfW-Nachweis fertig ist können Sie jederzeit bekommen.
Für Rückfragen stehe ich während meiner Sprechzeiten zur Verfügung.
Unter dem folgenden Link können Sie sich das Auftragsformular für einen Energiebedarfsausweis herunterladen:
Für den besonders günstigen, aber leider nicht immer aussagekräftigen, Energie-Verbrauchs-Ausweis können Sie unter den folgenden Links das jeweilige PDF-Formular für die Datenerfassung und die Auftragserteilung herunterladen. Bitte füllen Sie Formulare jeweils vollständig aus, um Rückfragen zu vermeiden.
Gewerbeflächen in Wohngebäuden, deren Anteil nicht unerheblich ist (größer 10% der Gesamtfläche, z. B. Ladengeschäft mit Schaufenster), benötigen einen separaten Energieausweis für Nichtwohngebäude, bei dem zusätzlich der Stromverbrauch erfasst wird.
Informationen zum GEG und den neuen Energieausweisen finden Sie unter den nachfolgenden Links: