Aktuell gilt das Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 und seit dem 01. Januar 2024 dürfen Energieabedarfsausweise nur noch nach der jetzt gültigen DIN-Norm DIN 18599 ausgestellt werden. Dies führt leider zu einem deutlich erhöhten Arbeitsaufwand bei der Erfassung der Anlagentechnik und daher haben sich z. B. die Kosten für Energie-Bedarfssausweis um 10% erhöht. Beachten Sie bitte meine neue Preisliste ab 01. Januar 2024 und die neuen Datenerhebungsformulare unter dem Tab "Energieausweise".
Telefonische Beratung: Eine gute Beratung ist unabhängig und muss Geld kosten, den wovon soll der Berater seine Kosten decken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auch für eine telefonische Beratung ein Honorar nehmen muss. Kurze Fragen mit kurzen Antworten unter 5 Minuten sind immer noch kostenlos.
Seit 2016 versende ich Energieausweise und KfW-Nachweise erst nach erfolgter Bezahlung. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Bei diesen doch in der Regel niedrigeren Rechnungsbeträgen stehen das telefonische und schriftliche Mahnen sowie das gerichtliche Mahnverfahren in keinem Verhältnis zu den Rechnungsbeträgen. Dies hat nichts mit Misstrauen zu tun, aber da es wiederholt zu Mahnungen gekommen ist und ich weder Zeit noch Lust zum telefonieren oder auf Mahnverfahren habe, funktioniert es so viel einfacher. Ein Nachweis, dass Ihr Energieausweis oder KfW-Nachweis fertig ist, bekommen Sie natürlich.
Für Rückfragen stehe ich während meiner Sprechzeiten am Montag, Dienstag und Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail oder sms bzw. sprechen Sie bitte auf meinen Anrufbeantworter. Manchmal dauert es ein paar Tage bis ich mich melde.
Bitte benutzen Sie ab sofort nur noch die neuen Datenerhebungsformulare.
Bitte beachten Sie auch meine neue Preisliste. Ab dem 01.01.2024 gelten neue Pauschalpreise. Mein Stundensatz für Leistungen nach Aufwand beträgt 119,00 €/h inkl. der gesetzlichen MwSt..
Neue Leistungen und Tätigkeiten:
- Energiebedarfsausweise nach DIN 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude
- 3D-CAD Zeichnungen mit HotCAD von Hottgenroth
- Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 (auch in 3D mit HotCAD, z. B. für mehrere Wohneinheiten)
- Norm- und Raumheizlastberechnungen nach DIN 18231 (nur in 3D mit HotCAD)
- Detaillierte Wärmebrückenberechnungen mit Psi Therm
- Luftdichtheitskonzepte nach DIN 4108-7