Gebäudeenergie-Beratung gewünscht? Es tut mir leid.
Sehr gerne würde ich Sie beraten, aber leider kann ich zurzeit aus gesundheitlichen Gründen keine Energieberatung anbieten.
Zudem haben wir Energieberater mit der Schwierigkeit zu kämpfen, dass sich in Bezug auf die Wärmeerzeugung im Haus (Strom, Erdgas, Heizöl, Holz, Solarenergie) kaum verlässliche Prognosen für die Zukunft abgeben lassen. Die beste Energie ist immer noch, die wir gar nicht verbrauchen. Also dämmen, dämmen, dämmen. Aber Vorsicht bei neuen Fenstern und einem luftdichten neuen Dach – immer vorher ein Lüftungskonzept machen oder machen lassen.
Wer gerne für seine energetische Maßnahmen eine Förderung durch den Staat erhalten möchte, dem kann ich nur bei selbst genutzten Immobilien die 20 % Zuschuss durch Reduzierung der Einkommenssteuer nach §35c EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
empfehlen. Die funktioniert auch ganz ohne Sachverständigen. Der Handwerker attestiert sich selber, dass er alles richtig gemacht hat.
Das ist leider auch ein weiterer Grund dafür, dass die Beratung bezüglich der Förderung von Energiesparmaßnahmen unsinnig geworden ist, denn nur das auf dem Laufenden zu bleiben bezüglich der ständig überarbeiteten Förderrichtlinien bei der KfW und beim Bafa kostet so viel Zeit und birgt so viel Risiken der Falschberatung, dass die einzige vernünftige Entscheidung sein kann, dieses Tätigkeit einzustellen.
Vielleicht werde ich im nächsten Jahr die Gebäudeenergie-Beratung wieder aufnehmen, aber vermutlich ohne Beratung bezüglich der Förderung von Energiesparmaßnahmen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg mit Ihren geplanten Maßnahmen.
Anfragen für die Erstellung von Energieausweise nehme ich weiterhin gerne entgegen.
Bitte beachten Sie einige Anmerkungen unter Aktuelles
Und es wird immer noch interessanter: Ab dem 01. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG und ab dem 01. Mai 2021 dürfen Energieausweise nur noch nach dem GEG ausgestellt werden. Damit ändern sich vor allem haftungsrechtliche Begebenheiten. Dies führt leider zu einem deutlich erhöhten Arbeitsaufwand und daher haben sich z. B. die Kosten für Energie-Verbrauchsausweis mehr als verdoppelt. beachten Sie meine neue Preisliste ab 01. Mai 2021 und die neuen Datenerhebungsformulare unter dem Tab "Energieausweise".
Des Weiteren gibt es seit dem 01.01.2021 wird die neue Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude - kurz BEG genannt - schrittweise eingeführt. Es wird nochmal andere und neue Förderbedingungen (KfW, BAFA und steuerliche Absetzbarkeit) geben. Und ab 01. Juli gilt dann auch für Wohn- und Nichtwohngebäude das neu BEG.Es gab noch nie soviel Förderprogramme und Zuschüsse für energetische Sanierungen und Neubauten.
Diese oben beschriebenen Neuerungen bedingen einen sehr großen zeitlichen und finanziellen Aufwand für Fortbildungen, Seminare und das Studium unzähliger Merkblätter und Richtlinien (besonders beim BAFA, hier könnte man auch eher von Schmerzensgeld, als von Honorar sprechen). Daher musste ich meine Stundensätze leider erhöhen. Bitte beachten Sie meine neue Preisliste ab 01. Mai 2021.
ACHTUNG Neue Büroadresse Markt 28 in Oldenburg i. H. und neue Telefonnummer 04361 580 47 74 Luft-Wärmepumpen, verschiedene Dämmstoffe, neue Fenster und vielleicht auch eine Solaranlage? Wer kennt sich da noch aus? Und dann lesen und hören wir Meldungen wie "Nach der Sanierung kam der Schimmel". Fragen Sie mich. Ich kann Ihnen das erklären.
Seit 2006 berate ich hauptberuflich als unabhängiger Gebäudeenergie-Berater, Schimmelsachverständiger und Fachkraft für Solartechnik. Zudem unterrichtete ich als freier Dozent und halte Vorträge zu den Themen KfW-Effizienzhaus, Altbausanierung, Schimmelvermeidung und alternative Heiztechniken.
Nutzen Sie meine Erfahrungen aus den von mir begleiteten energetischen Sanierungsmaßnahmen, KfW-Effizienzhaus-Berechnungen und Schimmeluntersuchungen und lassen sich über die bauphysikalischen Vor- und Nachteile sowie die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen unabhängig beraten. Und mein großer Vorteil für Sie ist, dass ich Ihnen nichts verkaufen muss.
Bitte verstehen Sie, dass ich von den Einkünften meiner Beratungstätigkeit leben möchte und daher keine kostenlosen Beratungen (Ausnahme: bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen, kostenlosen Energieberatungen zu den Energieausweisen ab dem 01.06.2021), auch telefonisch, anbiete. Bevor ich Sie fachliche berate, verständigen wir uns über die Kosten und schließen einen Vertrag ab.